Meißen bereitet Verbot fürs Wasserabpumpen aus Flüssen vor
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Meißen. Noch möchte der Landkreis Meißen die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern nicht verbieten. Doch der Zeitpunkt rückt immer näher. Es werde regelmäßig anhand der hydrologisch-meteorologischen Lage geprüft, ob Einschränkungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern erlassen werden müssen, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Sofern flächenmäßig die Pegelwasserstände unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses liegen und die meteorologische Großwetterlage keine Niederschläge prognostiziert, sei mit einer Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern als geeignete Maßnahme zu rechnen.
Wegen der Trockenheit hat jetzt auch Dresden die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern verboten. Diese Verfügung gelte bis einschließlich 15. Oktober, teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Dem städtischen Umweltamt zufolge sind einige Bäche bereits ausgetrocknet. Die Grundwasserstände lägen derzeit im Durchschnitt etwa 40 Zentimeter unter dem Monatsmittel der vergangenen 15 Jahre.
Mit der Verfügung ist damit ab sofort die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern etwa durch Pumpen oder mit Schöpfgefäßen untersagt. Verstöße würden mit Bußgeldern von mindestens 50 Euro verfolgt. Die Stadt empfiehlt zudem dringend, Rasenflächen generell nicht zu wässern. Zum Gießen sollte aufgefangenes Regenwasser verwendet werden.
In den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig gilt schon seit Ende Juni ein Wasserentnahmeverbot. Zu Beginn dieser Woche zog der Vogtlandkreis nach. (SZ/um)